Alltags- und Seniorenbegleitung

Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI & §39 SGB XI und Selbstzahler nach Absprache

 

Was ist der Entlastungsbeitrag (§45b SGB XI)?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung, auf den alle Pflege-Hilfsbedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung. Unabhängig vom Pflegegrad ist der Entlastungsbeitrag für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch.

 

Was ist die Verhinderungspflege (§39 SGB XI)?

Die Verhinderungspflege ist die sogenannte Ersatzpflege. Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit brauchen, sind wir für sie da und unterstützen sie zusätzlich zu Hause. Dies ist von Pflegegrad 2 bis 5 möglich, jährlich bei ihrer Pflegekasse zu beantragen. Hierzu können sie uns gerne kontaktieren für weitere Informationen.

Unser Angebot

Vorrangiges Ziel ist die stundenweise Entlastung der Angehörigen, hierbei wird den Angehörigen der Betreuungsaufwand für eine gewisse Zeit abgenommen. So erhalten die Angehörigen einen zeitlichen Freiraum, über den sie verfügen könnten ohne ihre Hilfsbedürftigen zu vernachlässigen bzw. über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen zu müssen. Daneben erhalten die Hilfsbedürftigen ein angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebot.

 

Die AlltagsHelden geben dem Alltag des Hilfsbedürftigen Struktur, damit Ängste und Unsicherheit abgebaut und die räumliche, zeitliche, situative und persönliche Orientierung gefördert werden können. AlltagsHelden unterstützen Hilfsbedürftige beim Umgang mit allgemeinen Problemen und Anforderungen die im Alltag auftauchen können. Sie helfen verlässlich im Alltag, um Überforderungen abzubauen und eine Isolation zu vermeiden. Sie unterstützen Betroffene, ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten oder zurückzugewinnen.

 

Die Aktivitäten werden mit den Hilfsbedürftigen und ggf. deren Angehörigen besprochen und auf Grundlage persönlicher Wünsche geplant. Die folgende Auflistung ist beispielhaft, andere Leistungen sind selbstverständlich individuell vereinbar. Betreuung in der Wohnung des Leistungsnehmers verbunden mit Angebot von: 


Betreuung / Alltagsbegleitung

• Gesellschaftsspiele spielen

 

• Vorlesen aus Büchern, Tageszeitungen und Zeitschriften

 

• Aktivierende und orientierungsfördernde Gesprächsführung

 

• Selbständigkeitstraining in allen Aktivitäten des täglichen Lebens

 

• Gedächtnistraining und Gedächtnisübungen

 

• Grob- und Feinmotorik-Übungen

 

• Jahreszeitliches Basteln

 

• Orientierungsübungen

 

• Wahrnehmungsübungen für die Sinne Für Leistungsnehmer,

die ihre Wohnungen verlassen können, bieten wir je nach individuellen

Wünschen, Einzel- oder Gruppenangebote an:

 

• Begleitung bei Spaziergängen

 

• Begleitung zu Veranstaltungen (z.B. Kirche, Konzert-, Theater- oder

Kinobesuche)

 

• Aufsuchen eines Cafés oder Restaurants

 

• Begleitung bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden

 

• Begleitung bei Arztbesuchen

 

• Begleitung zur Apotheke

 

• Begleitung zur ambulanten Ergotherapie / Physiotherapie

 

• Begleitung zum Friedhof

 

• Gemeinschaftliches Backen

 

• Gemeinschaftliches Kochen

 

• Gemeinschaftliches Einkaufen



Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

• Unterstützung bei der Versorgung der Wäsche

 

(z.B. Einräumen der Waschmaschine, Bügeln, zusammenlegen, einräumen

der Wäsche….)

 

• Unterstützung beim Staubsaugen

 

• Unterstützung beim Reinigen (z.B. Geschirr spülen/ Ein-, Ausräumen der

Spülmaschine, Reinigen des Bades, Boden wischen, Fensterputz ….)



Betreuungsleistungen und Abrechnungsgrundlage:

Zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen nach SGB XI

§ 45a, 45b und 45d SGB XI, sowie §39 SGB XI

Ebenso können erbrachte  Leistungen  durch Private Kostenerstattung abgerechnet werden. 

 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zu betreuenden Person und/ oder Angehörigen. Bei einer möglichen Abtrittserklärung kann direkt mit dem Kostenträger/ Krankenkasse abgerechnet werden. Dabei werden alle niederschwelligen Angebote in vollem Umfang versorgt.


Kosten der Betreuung

Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden dem Hilfsbedürftigen / den Angehörigen in einem Kostenvoranschlag unterbreitet. Die Kosten werden entweder einmal monatlich mit dem Hilfsbedürftigen bzw. den Angehörigen abgerechnet, dieser stellt anschließend einen Erstattungsantrag bei der Pflegekasse.

 

Die Leistung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und/oder Betreuungsgruppen § 45 b (Entlastungsbeitrag) Abs. 1 Satz 3 SGB XI &

Umwandlungsbetrag nach §45a SGB XI & Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI, ist eine Erstattungsleistung und bietet die Möglichkeit zur Abtretung. Diese Leistungen können auf Wunsch mittels Abtretungserklärung auch direkt mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

 

Kosten pro Betreuungsstunde:

- Gültig ist der jeweils im Betreuungsvertrag besprochene und genannte Stundensatz /Preis Bewilligung der ADD Trier. 

- Abrechnungsgrundlage An- und Abfahrt: Anfahrtspauschale von 6,55.- Euro.

  Ab dem 21 Km. sind pro weiterem gefahrenem Km. 0,30 Cent zu entrichten. Der dadurch anfallende Km.

  Preis ist Privat zu vergüten und wird am Ende eines laufenden Monats in Rechnung gestellt.

  Ausgangsposition der Fahrtstrecke ist der Hauptsitz der AlltagsHelden Kaiserslautern in Queidersbach.   

 

Höhe des Endgeldes in Bezug auf Gruppenbetreuung:

- Gültig ist der jeweils im Betreuungsvertrag besprochene und genannte Stundensatz/Preis, 19,80.- Euro pro Stunde

   Bewilligt durch ADD Trier.

- Gruppenangebote finden ab dem 01.02.2025, nach Absprache in den Räumlichkeiten des Betreuungszentrums

   der AlltagsHelden in Queidersbach statt.

- Ab sofort können Sie sich sehr gerne für die Gruppenangebote registrieren / anmelden. Die Gruppen werden bis zu einer

  Gruppengröße von Maximal Fünf (5) Personen stattfinden und richten sich in ihren Inhalten an den vorab besprochenen

  Bedürfnissen unserer Teilnehmer. 

 

Falls während der Betreuung weitere Kosten für besondere Aktivitäten (z.B. Material zum Basteln, Eis oder Kaffee beim Spaziergang, Eintrittsgelder, etc.) anfallen, werden diese - gemäß vorheriger Absprache - gesondert gegen Beleg in Rechnung gestellt oder können direkt mit dem/der Mitarbeiter/in abgerechnet werden. 


Ermittlung der Kundenzufriedenheit

Um die Qualität unserer Dienstleistung stetig verbessern und den tatsächlichen Bedürfnissen unserer Kunden entsprechend weiterentwickeln zu können, erfragen wir die Kundenzufriedenheit mittels eines Fragebogens jeweils zum Ende eines vereinbarten Betreuungszeitraumes, bei langfristigen Betreuungsleistungen mindestens einmal pro Jahr ab.

 

Alle Hilfen, Unterstützungen und Freizeitaktivitäten werden individuell auf den Menschen besprochen, angepasst und umgesetzt. Alle Wünsche werden in einem persönlichen Gespräch gehört und in der Umsetzung berücksichtigt.