Wie finanziert sich die Alltags- und Seniorenbegleitung?

Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden dem Hilfsbedürftigen / den Angehörigen in einem Kostenvoranschlag unterbreitet.

Die Kosten werden entweder einmal monatlich mit dem Hilfsbedürftigen bzw. den Angehörigen abgerechnet, dieser stellt anschließend einen Erstattungsantrag bei der Pflegekasse. Auf Wunsch kann mittels einer Abtretungserklärung auch direkt unsererseits mit dem Kostenträger, ihrer Kranken-bzw. Pflegekasse, abgerechnet werden. Hat den Vorteil, dass sie oder ihre Angehörigen keinerlei bürokratischen Wege haben. Welches Abrechnungssystem sie verwenden möchten, bleibt ihnen überlassen und wird vertraglich festgehalten. Dies kann auch während der Betreuungszeit verändert werden. 

 

Die Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag werden ab Pflegegrad 1 nach §45b SGB XI mit dem monatlichen Entlastungsbetrag und/ oder zusätzlich ab Pflegegrad 2 nach §39 SGB XI mit der Verhinderungspflege abgerechnet. Sprechen sie uns gerne an, was für sie am besten ist.

 

 

Was ist der Entlastungsbeitrag (§45b SGB XI)?

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung, auf den alle Pflege-/Hilfsbedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 131 Euro zur Verfügung. Unabhängig vom Pflegegrad ist der Entlastungsbeitrag für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch.

 

Was ist die Verhinderungspflege (§39 SGB XI)?

Die Verhinderungspflege ist die sogenannte Ersatzpflege. Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind oder eine kurzweilige/ stundenweise Auszeit brauchen, sind wir für sie da und unterstützen sie zusätzlich zu Hause. Dies ist von Pflegegrad 2 bis 5 möglich, jährlich bei ihrer Pflegekasse zu beantragen. Hierzu können sie uns gerne kontaktieren für weitere Informationen.

 

 

 

Haben sie keinen Pflegegrad? Kein Problem. Wir helfen ihnen gerne bei der Beantragung* bzw. beraten sie gerne*.

Natürlich können alle unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad, dann als private Leistung in Anspruch genommen werden.

 

 * private Leistung, keine Übernahme der Krankenkasse